Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Kreismusikverband Altenkirchen e.V.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Verband, dem z. Zt. 38 Musikvereinigungen mit rd. 1600 aktiven Musikerinnen und Musikern angeschlossen sind.
Diese Internetseiten geben Ihnen einen ersten Überblick über unsere vielseitigen Aufgaben und Serviceleistungen.
Viel Spaß beim Surfen auf unserer Homepage!
Einladung zu Jahreshauptversammlung des KMV Altenkirchen am 24. Juni 2024
Sehr geehrte Vorstände,
liebe Musikfreunde,
hiermit laden wir euch herzlich zu unserer ordentlichen Jahreshauptversammlung 2024 ein.
In diesem Jahr stehen Neuwahlen der Vorstandspositionen an. Wir bitten aus diesem Grund, möglichst alle Mitgliedsvereine an dem Abend begrüßen zu dürfen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind mehrere Positionen in unserem Vorstand neu zu besetzen, der sich aus 13 Personen zusammensetzt. Gerne stehen wir als Vorstand für Informationen zur Verfügung.
Aktuell sind für die Neuwahlen folgende Positionen vakant:
- einen stellvertretenden Vorsitz
- Jugendleiter:in
- stellvertretende Geschäftsführer:in
- Beisitzer:in
Die Versammlung findet am Montag, 24. Juni um 19:30 Uhr, im Bürgerhaus Freusburg statt.
Anschrift: Siegtalstraße 30, 57548 Kirchen (Sieg)
Einzelheiten zur Jahreshauptversammlung sind der beiliegenden Tagesordnung zu entnehmen.
Tagesordnung
zur ordentlichen Jahreshauptversammlung 2024 des Kreismusikverbandes Altenkirchen e.V. am Montag, 24. Juni 2024 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Freusburg
- Begrüßung durch den Vorsitzenden Michael Bug
- Totenehrung
- Berichte
- Jahresbericht 2023
- Kassenbericht 2023
- Aussprache zu den Geschäftsberichten
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Neuwahl des Vorstandes
- Vorsitzende:r
- 3 stellvertrende Vorsitzende
- Geschäftsführer:in
- Stellvertretende:r Geschäftsfüher:in
- Kassierer:in
- Kreisjugendleiter:in
- Beisitzer:in
- 3 Kassenprüfer:innen
- Bericht Kreisdirigentin
- Bericht zur Landeshauptversammlung LMV-RLP
- Programm 2024 / 2025
- Verschiedenes
Anträge an die Versammlung oder zur Tagesordnung müssen eine Woche vor Beginn der Versammlung schriftlich beim Vorstand vorliegen.