GEMA

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist die seit 1933 staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland mit ihren Generaldirektionen in Berlin und München die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken wahrnimmt, die als Mitglied in ihr organisiert sind.
Da es sich bei der GEMA um einen wirtschaftlichen Verein handelt, beruht seine Rechtsfähigkeit auf staatlicher Verleihung (§ 22 BGB). Vorstandsvorsitzender der GEMA ist seit 2007 Harald Heker

Musik hat ihren Wert.

Kreative Menschen schaffen Werke, die wir alle hören, lesen und betrachten können. Sie sind schöpferisch tätig im Bereich der Musik, der Literatur und der bildenden Künste. Sie sind die Autoren von Radio- und Fernsehprogrammen, Zeitungen und Zeitschriften. Alle diese Leistungen sind das geistige Eigentum ihrer Schöpfer oder deren Verlage. Sie haben einen besonderen Wert – und deshalb auch einen Preis.

Kunst und Technik sind die maßgeblichen Triebfedern der Zivilisation. Ohne Autoren, Künstler und Erfinder gibt es keinen Fortschritt. Ohne Einkommen können auch sie nicht arbeiten. Ohne sie wären unsere Welt und unser Leben ärmer.

Die GEMA nimmt deshalb in ihrem Bereich, dem Urheberschutz für Musik in Deutschland, eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr. Dies zu unterstützen ist in unser aller Sinne.

Es grüßt Sie herzlich

Dr. Harald Heker
Vorsitzender des Vorstandes

 

Hier finden Sie alle Infos und Formulare zur GEMA.

Bitte beachten:

Die GEMA-Bezirksdirektion Wiesbaden ist sehr erfreut darüber, dass die Mitgliedsvereine die auf unserer Homepage zum Download abgestellten Meldevordrucke schon fleißig benutzen.
Allerdings werden vereinzelt Konzerte sehr lange vor Stattfinden angemeldet.
In diesen Fällen fehlen dann die Angaben zum Nutzungsumfang, nämlich die Angaben zu den Einnahmen aus dem Kartenverkauf sowie die Angaben der Besucherzahl.
Daher wird die GEMA diese Vereine nochmals auf den Meldemodus bei Konzerten hinweisen und um Nachmeldung der benötigten Angaben nach dem Konzert bitten. Um dies in Zukunft zu vermeiden bitten wir Sie, die Konzerte wie auf dem Meldeformular ersichtlich, spätestens 5 Tage nach dem Konzert mit allen erforderlichen Angaben zu melden.

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